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Sicherheitstechnische Überprüfungen

Der Arbeitgeber darf nur solche Arbeitsmittel zur Verfügung stellen und verwenden lassen, die unter Berücksichtigung der vorgesehenen Einsatzbedingungen bei der Verwendung sicher sind.

Arbeitsmittel müssen wiederkehrend auf Ihren sicheren Zustand hinsichtlich des Betriebes durch Sachkundige geprüft werden.

Sachkundiger ist, wer auf Grund seiner fachlichen Ausbildung und Erfahrung ausreichende Kenntnisse auf dem jeweiligen Gebiet hat und mit den einschlägigen staatlichen Arbeitsschutzvorschriften, Unfallverhütungsvorschriften und allgemein anerkannten Regeln der Technik (z.B. BG-Regeln, DIN-Normen, VDE Bestimmungen und technischen Regeln) soweit vertraut ist, dass er den betriebssicheren Zustand beurteilen kann.

Unsere Monteure lassen wir regelmäßig schulen um Ihnen die bestmögliche Ausführung der Überprüfungen gewährleisten zu können.

 

Folgende Überprüfungen führen wir durch:

 

  1. UVV - Pressenprüfung mit sicherheitstechnischer Überprüfung und Gesamtansprechzeitmessung (früher Nachlaufwegmessung) nach DGUV 100-500 an Pressen und Lichtvorhängen sowie Erstellung von Checklisten mit Mängelhinweisen

 

  1. Überprüfung von kraftbetätigten Türen, Toren und Schranken inklusive Schliesskraftmessung soweit möglich nach ASR A1.7 (früher BGR 232 und ZH1/94) sowie Erstellung von Checklisten mit Mängelhinweisen

 

  1. Überprüfung von Werkzeugmaschinen und Arbeitsmitteln nach §10 BetrSichV, Erstellung von Checklisten mit Mängel- und Reparaturhinweisen

 

  1. Prüfung von ortsveränderlichen Elektrogeräten nach DGUV Vorschrift 3,

Erst- oder Wiederholungsprüfung mit Kennzeichnung aller Geräte, Messung und Archivierung sowie Erstellung von Prüflisten und Messergebnissen

 

 

  • Als weiteren Service erinnern wir Sie rechtzeitig an die fälligen Überprüfungen zur gemeinsamen Terminabsprache.

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